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WIE KÖNNEN WIR HELFEN?

Häufig gestellte Fragen

Alle gesetzlichen Versicherten, bei denen die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, haben Anspruch auf eine ambulante Vorsorgeleistung. Sprechen Sie direkt mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin. Weitere Informationen zur Kur finden Sie hier.

Den Begriff Kur gibt es in der neuen Sozialgesetzgebung nicht mehr. Es wird grundsätzlich unterschieden in Ambulante Vorsorgeleistungen, Stationäre Vorsorgeleistung, Stationäre Rehabilitation, Ambulante Rehabilitation, Teilstationäre Rehabilitation, Anschlussheilbehandlung, Kompaktkur, Mutter-Vater-Kind-Kur. Weitere Informationen zu den Kurformen

Bei einer Ambulanten Vorsorgemaßnahme können Sie nach Rücksprache mit dem Hausarzt oder der Hausärztin den Kurort und die Unterkunft selbst wählen. Um den richtigen Ort zu finden nutzen Sie unsere „Suche“ Funktion.

Ihr:e Partner:in kann Sie bei einer ambulanten Vorsorgemaßnahme begleiten und die Unterkunft sowie die kurörtliche Infrastruktur des Kurortes nutzen.

Grundsätzlich gilt, dass das Baden in Thermalwasser für Personen mit einer Herzschwäche ab der Stufe 3 nicht geeignet ist. Für alle anderen gilt, dass Thermalbäder ab einer Temperatur von 32°C geeignet sind. Sie sollten beachten, dass Sie langsam ins Wasser steigen und sich nicht vor dem Baden die Stirn benetzen. Dies könnte, da sich am Kopf viele „Temperaturregler“ befinden, einen Kältereiz auslösen (bei Wasser unterhalb der Körpertemperatur). Dieser wiederum strengt Herz und Kreislauf an.

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Gerne helfen wir Ihnen bei individuellen Fragen auch telefonisch weiter.

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Heilbäder und Kurorte in Baden-Württemberg

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