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FÜR IHRE GESUNDHEIT

Kur beantragen leicht gemacht: Ihre Anleitung für eine schnelle Bewilligung

Eine Kur zu beantragen, kann eine sinnvolle Maßnahme sein, um die eigene Gesundheit zu stärken oder nach einer Erkrankung wieder vollständig zu genesen. Dabei gibt es unterschiedliche Formen der Kuren, wie stationäre oder ambulante Maßnahmen, die je nach medizinischer Notwendigkeit und persönlichen Umständen beantragt werden können. Wichtig ist, dass der Antrag auf eine Kur sorgfältig vorbereitet wird. Dieser Antrag wird in der Regel von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ausgefüllt, der die medizinische Notwendigkeit einer Kur bestätigt

Gesetzliche Krankenkassen finanzieren bereits bei drohenden Krankheiten Ihre Gesundheitsvorsorge in Form von ambulanten Vorsorgeleistungen und nicht erst, wenn eine Erkrankung vorliegt. Wir zeigen Ihnen den Weg um eine Kur zu beantragen.

Schritt für Schritt zum erfolgreichen Antrag

Schritt 1

Anspruch

Alle gesetzlich Versicherten, bei denen die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, haben Anspruch auf eine ambulante Vorsorgeleistung, die in der Regel alle drei Jahre erneut beantragt werden kann.
Schritt 2

Ärztlicher Befund

Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin bescheinigt die medizinische Notwendigkeit einer Vorsorgemaßnahme.
Schritt 3

Antrag

Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin unterstützt Sie bei der Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung. Antrag bei der Krankenkasse (Formular 25).
Schritt 4

Genehmigung

Nach Prüfung des Antrags erfolgt die Genehmigung durch den Kostenträger. Also die Krankenkasse oder Deutsche Rentenversicherung. 

Schritt 5

Ablehnung

Bei einer Ablehnung des Antrages kann innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Am besten holen Sie sich Unterstützung bei Ihrem Hausarzt oder bei Ihrer Hausärztin.
Schritt 6

Kurort

Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung können Sie, nach Rücksprache mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin, einen anerkannten Kurort auswählen. Die ausgestellte Kostenzusage ist für drei Monate gültig.

Ambulante Vorsorgeleistungen -
finanziert durch die Krankenkassen

„Ich kann erst zum Arzt gehen, wenn ich wirklich krank bin, denn vorher werden die Kosten nicht übernommen!“ Diesen oder ähnliche Sätze hört man oft. Doch das ist ein Irrtum! Gesetzliche Krankenkassen finanzieren bereits bei drohenden Krankheiten Ihre Gesundheitsvorsorge in Form von ambulanten Vorsorgeleistungen.

Stress, Überforderung, ein ungesunder Lebensstil oder Doppelbelastungen – auf Dauer kann all das im schlimmsten Fall zu einer Krankheit führen. Nehmen Sie die ersten Anzeichen einer drohenden Krankheit wie andauernde Erschöpfungszustände oder Schlafstörungen deshalb unbedingt ernst. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin und sorgen Sie vor.

Denn was viele nicht wissen: Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf eine ärztliche Behandlung und Versorgung. Das ist nicht nur notwendig bei bereits bestehenden Krankheiten und Beschwerden, sondern auch um Krankheiten vorzubeugen (§ 23 Abs. 2 SGB V). Diese Art von Kur ist also eine Vorsorgekur, die Ihnen ihr Arzt oder ihre Ärztin nach medizinscher Notwendigkeit bescheinigen kann. Dies ist nicht zu verwechseln mit eine Rehabilitationsmaßnahme. 

Reha:

Eine Reha, kurz für Rehabilitation, dient dazu, nach einer schweren Erkrankung oder Operation wieder zu Kräften zu kommen. Sie kann sowohl stationär in einer speziellen Klinik als auch ambulant durchgeführt werden. Um eine Reha zu beantragen, ist ein ärztlicher Antrag erforderlich, der die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme bescheinigt. Die Rentenversicherung oder Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten, sofern die Reha als notwendig eingestuft wird. Wichtig ist, dass der Antrag frühzeitig gestellt wird, um rechtzeitig eine passende Einrichtung zu finden und die Rehabilitationsmaßnahme optimal zu planen. 

Anzeichen einer drohenden Krankheit

  • Andauernde Schlafstörungen
  • Physische und psychische Erschöpfungszustände
  • Ungewollte extreme Gewichtszu- oder -abnahmen
  • Extreme Stimmungsschwankungen und Unruhezustände

Welche Kurformen gibt es eigentlich?

Eine Kompaktkur ist eine spezielle Art der ambulanten Vorsorgemaßnahmen. Sie verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz, bei dem nicht nur die Beschwerden behandelt werden, sondern auch die Ursachen. Die Kompaktkur ist intensiver als eine normale Vorsorgeleistung und findet meist in Gruppen statt.

Eine mehrwöchige medizinische Maßnahme, die Eltern und Kindern gemeinsam Erholung und Gesundheitsförderung ermöglicht. Diese Kuren richten sich besonders an Familien mit gesundheitlichen Belastungen. Sie bieten nicht nur medizinische und therapeutische Unterstützung, sondern auch gezielte Erholungsangebote. Das Ziel besteht darin, die körperliche und emotionale Gesundheit der Familienmitglieder nachhaltig zu verbessern. Mutter-Vater-Kind-Kuren werden auf ärztliche Verordnung hindurchgeführt und in der Regel von Krankenkassen oder anderen Sozialversicherungsträgern finanziert.

Die Kneippkur umfasst die fünf Säulen nach Pfarrer Kneipp: Wasser, Bewegung, Ernährung, Kräuter und innere Ordnung. Das Naturheilverfahren nach Kneipp ist das einzige ganzheitliche in Europa, daher wird es auch als Traditionelle Europäische Medizin bezeichnet. Als solches sorgt die Kneipp-Therapie für das gesunde Zusammenspiel von Körper, Geist und Seele. Bei vielen Krankheiten ist die Kneipp-Therapie präventiv, also vorbeugend, einsetzbar. Kneipp kann aber auch bei akuten Krankheiten helfen.

Die Anschlussrehabilitation (AHB) ist eine ambulante oder stationäre Leistung zur medizinischen Reha. Die Besonderheit ist, dass sie nur bei bestimmten Erkrankungen in Betracht kommt und sich unmittelbar (spätestens 2 Wochen nach der Entlassung) an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt.

Bei Klimakuren werden die besonderen klimatischen Begebenheiten des Ortes genutzt. Die heilklimatische Wirkung ist abhängig von der Reinheit, Feuchtigkeit, Bewegung und Erwärmung der Luft, der Stärke und Dauer der Sonneneinstrahlung, den Wetter- und Witterungseinflüssen, sowie der Jahreszeit.

Hier wird Wasser aus Heilquellen zu therapeutischen Zwecken regelmäßig über einen längeren Zeitraum getrunken.

Selbstzahler können von erstklassigen Vorsorgeleistungen in den Heilbädern und Kurorten profitieren. Die maßgeschneiderten Kurprogramme unterstützen die Gesundheit und Entspannung auf höchstem Niveau. Investieren Sie in Ihr Wohlbefinden und gönnen Sie sich eine Auszeit, die langfristig spürbare Vorteile für Ihre Gesundheit bringt.

Stationär, teilstationär, ambulant?

Stationär: Der Patient wird in einer Klinik untergebracht. Hier ist für die Unterkunft, Verpflegung und die personelle Betreuung durch Pflegepersonal gesorgt. Alle Leistungen werden in der Kureinrichtung erbracht. 

Teilstationär: Der Patient sucht die Klinik täglich lediglich für mehrere Stunden auf. Die Wochenenden und Abende verbringt er zu Hause.

Ambulant: Der Patient organisiert den Aufenthalt selbst und kümmert sich um Unterkunft und Verpflegung. Die verordneten Anwendungen erfolgen in einer Klinik oder dem Kurmittelhaus.

Downloads

Das entsprechende Formular um eine Kur zu beantragen stellen wir Ihnen zum Download bereit. Es ist notwendig mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin vorab das Gespräch zu suchen um einen möglichen Antrag zur Kur oder Reha zu stellen. 

VERBAND

Heilbäder und Kurorte in Baden-Württemberg

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