Sich selbst vorab was gutes tun

Ambulante Vorsorgeleistung: Flexible Gesundheitsvorsorge für Ihr Wohlbefinden

Unsere Gesundheit ist unser wichtigstes Gut. Der Erhalt und die Pflege dieses Schatzes sollten daher an erster Stelle stehen. Besonders die Heilbäder und Kurorte in Baden-Württemberg bieten umfassende Möglichkeiten, um Vorsorge ganzheitlich zu gestalten und Beschwerden vorzubeugen. Mit einer ambulanten Vorsorgeleistung können Sie präventiv etwas für Ihr Wohlbefinden tun oder diese bewährte Gesundheitsmaßnahme zur Linderung chronischer Beschwerden als ergänzende Behandlung nutzen – denn Sätze wie „Ich kann erst zum Arzt oder der Ärztin gehen, wenn ich wirklich krank bin, denn vorher werden die Kosten nicht übernommen!“ sind ein Irrtum.

Voraussetzungen und Antragstellung

Die Ambulante Vorsorgeleistung basiert auf einer ärztlichen Verordnung, die von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt wird. Diese Maßnahme ist besonders wertvoll, da sie individuell auf den Gesundheitszustand des Patienten abgestimmt ist. Der Antrag wird bei der Krankenkasse eingereicht, die über die Kostenübernahme entscheidet. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Sozialgesetzbuch (SGB V), das die rechtlichen Rahmenbedingungen für Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen regelt.

Welche Leistungen sind inbegriffen?

Zu den Leistungen der Ambulanten Vorsorge gehören verschiedene medizinische und therapeutische Behandlungen, wie Physiotherapien, Anwendungen mit natürlichen Heilmitteln (z. B. Heilbäder oder Schlammpackungen) sowie Bewegungs- und Ernährungsberatungen. Diese Maßnahmen werden individuell an den Gesundheitszustand und die Bedürfnisse des Patienten angepasst. Ein Kurarzt oder eine Kurärztin erstellt einen maßgeschneiderten Behandlungsplan, der sowohl ärztliche Untersuchungen als auch spezifische Anwendungen umfasst. Diese werden dann im Kurort durchgeführt.

Je nach Krankenkasse wird nach § 23 Absatz 2 SGB V ein Großteil der Kosten bei ambulanten Vorsorgeleistungen übernommen: 100 % der Kurarztkosten und 90 % der Kosten für Kurmittel. Zudem bieten einige Krankenkassen einen täglichen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von bis zu 16 Euro an. Die Eigenbeteiligung beträgt hierbei meist 10 Euro pro Verordnung sowie 10 % der Kurmittelkosten.

Ambulante Vorsorgeleistungen in Baden-Württemberg

Das Bäderland Baden-Württemberg ist deutschlandweit führend, wenn es um die Anzahl an Heilbädern und Kurorten geht, die höchste Qualitätsstandards erfüllen. Hier erwartet Sie nicht nur eine erstklassige gesundheitstouristische Infrastruktur, sondern auch qualifiziertes, motiviertes Fachpersonal in modernen Kliniken und Einrichtungen.
Diese Kurorte zeichnen sich durch ihre natürlichen Heilmittel, wie Thermalwasser oder Moor, aus und verfügen über langjährige Erfahrung in der Durchführung medizinischer Maßnahmen zur Vorsorge. 

Vorteile der Ambulanten Vorsorgeleistung

Die Ambulante Vorsorgeleistung hilft nicht nur bei der Behandlung von bestehenden Beschwerden, sondern trägt auch zur langfristigen Erhaltung der Gesundheit bei. Sie eignet sich besonders gut für Menschen, die unter stressbedingten oder chronischen Erkrankungen leiden und präventive Maßnahmen in Anspruch nehmen möchten. Durch regelmäßige Kuren kann das Immunsystem gestärkt, das allgemeine Wohlbefinden verbessert und der Krankheitsverlauf positiv beeinflusst werden. Ein weiterer Vorteil ist die hohe Flexibilität, die die ambulante Vorsorge bietet, da der Patient selbst über die Art seiner Unterkunft entscheidet oder gar seine Familie oder Partner mitnehmen kann. Dabei ist es egal ob man eine Ferienwohnung, ein Hotelzimmer oder einen Stellplatz bucht.

Insgesamt bietet die Ambulante Vorsorgeleistung in Baden-Württemberg so eine sinnvolle und ganzheitliche Möglichkeit, etwas für seine Gesundheit zu tun.

Sie haben Interesse? Dann nehmen auch Sie Ihre Gesundheit selbst in die Hand und gestalten Sie Ihre individuelle Gesundheitsvorsorge in den Heilbädern und Kurorten in Baden-Württemberg.

VERBAND

Heilbäder und Kurorte in Baden-Württemberg

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